E-Mail-Archivierung
Archiv ist Pflicht
Der Fiskus geht mit der Zeit und verlangt seit 2017 von Unternehmen mit digitaler Geschäftspost das maschinenlesbare, vollständige E-Mail-Archiv. RHEIN IT® unterstützt Sie beim Aufbau dieser wichtigen Vorgabe.
Revisions- und rechtssicher
Mit Erlass vom 14. November 2014 vom Bundesministerium der Finanzen und dem Inkrafttreten am 01. Januar 2015 gelten die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) in vollem Umfang. Damit ist geregelt, wie digitale Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden müssen, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung darauf zugreifen kann:
- Vollständig
- Manipulationssicher
- Jederzeit verfügbar
- Maschinell auswertbar
Sicher bei Streitigkeiten
Nicht nur aus steuerlicher, auch in juristischer Hinsicht empfiehlt sich ein professionelles Archivsystem. E-Mails gelten zwar nicht als Urkunden, werden aber vor Gericht für gewöhnlich als Indiz akzeptiert. Wenn sie mittels eines elektronischen Zertifikats signiert wurden, besitzen sie formelle Beweiskraft.
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IT FÜR RECHTSANWÄLTE
RHEIN IT® besitzt umfangreiche Expertise bei Aufbau und Betreuung von IT-Infrastrukturen in Kanzleien.
KUNDEN ÜBER RHEIN IT®
Jochen Schäfer, Geschäftsführer
Shirt & More Trade GmbH
Kunde seit 2016
Rundum phantastisch!
„Peter Adam und sein Team standen uns besonders in der schwierigen Anfangsphase in unserem neuen Geschäftshaus mit schnellen Problemlösungen rund um die gesamte IT zuverlässig zur Seite. Hervorragende Arbeit!
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